Das. Glaubt. Einem. Keiner. – Die Antwort auf die Anhörungsantwort

Ich hatte euch ja gestern versprochen, von der „Antwort“ der Arbeitsagentur zu erzählen. Lust habe ich immer noch keine, aber es hülft ja nix.

Zur Erinnerung: Ich hatte ein Schreiben an die Arbeitsagentur geschickt, in dem ich verlangt habe zu erfahren, wann/wie/wo ich angeblich die „angebotene Stelle“ abgelehnt habe. Wörtlich:

Bitte schicken Sie mir eine Kopie der Unterlagen, die belegen, dass mir die Stelle angeboten wurde und ich sie ablehnte.

Als Frist hatte ich den 14. Juni gesetzt. In ihrer unvorstellbaren Schnelligkeit schaffte die BA es auch, dass mir die Antwort am 13. Juni zuging. Abgeschickt am 10. Juni von einer Frau G.

 BA am 10. Juni 2013

Ja. Aha.

Das grundlegende Problem scheint mir zu sein: Die BA tut so, als wäre das Ausdrucken und Weiterreichen eines Vermittlungsvorschlages ein Stellenangebot. Ich meine mit „Stelle angeboten“ natürlich ein Angebot eines Arbeitgebers.

Zum Glück bin ich noch während der „Sprechzeiten“ der BA nach Hause gekommen, soll heißen: In der Zeit, in der man beim Callcenter halbwegs erfolgreich anrufen kann. Das habe ich getan und mit einer sehr netten Frau gesprochen. Der habe ich mein Anliegen erklärt, und sie konnte in meiner Akte sehen, dass Frau G. mir einen Brief geschickt hat, den Inhalt konnte sie nicht sehen.

Ich habe ihr den Brief vorgelesen – geht ja schnell – und sie fragte nach: „Und das war nicht der Vermittlungsvorschlag, den Sie meinten?“

„Nein, das war der richtige, aber das ist für mich kein Stellenangebot. Ich wollte gerne wissen, wie Sie darauf kommen, dass mir eine Stelle angeboten wurde und dass ich die abgelehnt haben soll.“

Dann habe ich die ganze Geschichte erzählt, Vermittlungsvorschlag, Bewerbung, Vorstellungsgespräch, Brief wegen „Anhörung“, meine Antwort. Sie sucht in meiner Akte herum und findet heraus:

Frau G. hat einen Vermerk eingetragen, dass es zu keiner Sperrzeit kommt.

Frau G. hat auch die Zahlungseinstellung rückgängig gemacht.

Frau P. hat daraufhin immer noch verärgert, aber auch ein bisschen erleichtert, darum gebeten, dass auch noch schriftlich zu erhalten.

Die Callcenterdame hat mir versprochen, das weiterzureichen. Schau’n mer mal, ob das was wird.

Dummerweise habe ich nicht nachgehakt, wie das jetzt zu dieser falschen „Absage“ kam. Und ich habe auch nicht nachdrücklich gefragt, warum Frau G. die Info zu Sperrzeit und Zahlungseinstellung nicht auch noch in ihr Schreiben packen konnte.

Der ganze Vorgang lässt die BA in meinen Augen ziemlich schlecht aussehen. Lügen, Repressalien, eine Antwort, die völlig an meiner Anfrage vorbeigeht … ich bin nicht beeindruckt.

Ich bin ehrlich der Meinung, dass diese perverse Sprachhandhabe Absicht. ist „Ich habe Ihnen eine Stelle angeboten, die Sie abgelehnt haben“ sagen, aber tatsächlich meinen: „Meine Kollegin hat Ihnen eine Stellenanzeige ausgedruckt, auf die Sie sich beworben haben, mehr weiß ich darüber nicht. Trotzdem schicke ich Ihnen den patzigstmöglichen Textbaustein und lasse einfach mal meine Macht spielen.“ So können Kunde und Förderung-und-Forderungs-Verkäufer tage- und wochenlang aneinander vorbeireden. Der BA kann’s egal sein, denen werden ja nicht die Leistungen gestrichen.

Vermutlich ist das eine Serviceleistung der „Zwangsarbeitsbehörde“, wie ein Freund von mir immer so schön sagt. Die wollen mich einfach nur darauf einstimmen, wie es sein wird, falls ich Hartz IV beziehe.

Übrigens war ich am Briefempfangstag ja wieder beim Betreuten Bewerben. Ich musste nachsitzen, weil ich letzte Woche einen Tag wegen Krankheit versäumt habe.

Bester Satz des Tages: „Frau Preis, würde es Ihnen was ausmachen, den neuen Teilnehmerinnen ein bisschen zu helfen beim Laptop-Einschalten, Hochfahren, Word-Dokumente aufmachen und mit dem USB-Stick?“

4 Gedanken zu „Das. Glaubt. Einem. Keiner. – Die Antwort auf die Anhörungsantwort

  1. Hallo Alex,

    einerseits freut es mich, dass die ganze Sache ein kleines HappyEnd hat, andererseits ist die Frau G. indirekt meine Kollegin. Sie hätte durchaus den Mumm haben sollen, ihren Fehler kurz niederzuschreiben.
    Ich weiß aber aus eigener Erfahrung (selbst als Arbeisloser), ein ausgedrucktes Stellenangebot, was dir zu geschickt wird, als Vermittlungsvorschlag gilt.
    Ich werde mich demnächst selbst wieder auf der anderen Seite wiederfinden. Mein Vertrag im RITS (Regionaler IT-Service) Rechenzentrum läuft aus. Trotz guter Arbeitsergebnisse & allgemeiner Zufriedenheit seitens des Chefs mit mir.

    1. Hallo Rouven,

      das war ja nicht mal ihr Fehler, das Ursprungsschreiben kam ja von einem ganz anderen Kollegen! Vermutlich wurde das alles zu ihr rüberdelegiert. Es ist halt ärgerlich, dass sie dann nicht wenigstens das mit der Sperrzeit und den Zahlungen mit erwähnt hat, das möchte man als Kunde schon gern wissen.

  2. Freu dich zumindest, das die Zahlungen nicht eingestellt werden. Und dass irgend jemand mal einen Fehler zugibt oder sich – Gott bewahre – wegen eines Fehlers entschuldigt, darauf kann man – egal wo – bis zum Sanktnimmerleinstag warten.
    Und ansonsten würde ich an Deiner Stelle denen vom Betreuten Bewerben Deine Dienste fürs Aushelfen in Rechnung stellen. Vielleicht wäre das ja ein zweites Standbein?

  3. P.S. Ich weiß, wie sehr Du Dich über Fehler ärgerst. Also stell Dir den ersten Satz korrigiert mit „dass“ vor.

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